Angelgebietskarte und Regeln
Bevor
Sie zur Sportangelreise nach Åland aufbrechen, sollten Sie sich über
die Regeln im Klaren sein, die für den Fang mit Handgeräten/Angeln im
Inselreich gelten.
Die Fischgewässer auf Åland befinden sich zum Teil im Besitz
privater Personen oder Unternehmen, andere gehören einem ganzen Dorf
oder einer Gruppe von Teileignern, die eine Angelgemeinschaft bilden.
Darüber hinaus gibt es öffentliche Gewässer, die sich auβerhalb der
privaten Fanggründe bis zu 12 Seemeilen weit erstrecken sowie Gewässer,
die sich im Besitz einzelner „Landschaften“, d.h. verschiedener
Verwaltungsgebiete, befinden.
Laut Angelverordnung haben alle in Skandinavien wohnhaften Personen
das Recht, für den Eigenbedarf in den öffentlichen Angelgewässern zu
angeln. Dagegen ist für das Angeln in Fanggründen, die sich in privatem
oder gemeinschaftlichen Besitz befinden sowie für das Angeln in
bestimmten Landschaftsgewässern die Genehmigung der Besitzer bzw. das
Lösen eines Angelscheins erforderlich.
Angelscheine
Es gibt keinen für ganz Åland
gültigen Angelschein, sondern nur Einzelscheine für die 56 Angelgebiete
und die 16 Landschaftsgewässer. Der jeweilige Schein gilt für das
Angeln mit Wurfrute, Senker oder Rute im angegebenen Gebiet. Vom 15.
April bis 15. Juni ist das Sportangeln vom Land aus verboten, weil in
dieser Zeit die Seevögel brüten.
Der Verkauf von Angelscheinen finanziert u. a. das Aussetzen von
Fischbrut. Jedes Jahr werden nämlich zwei Millionen junge Hechte,
Meerforellen, Maränen und Lachse ausgesetzt.
Dank der kurzen Abstände im Inselreich müssen Sie nicht unbedingt
einen Schein für das Gebiet lösen, das Ihrem Aufenthaltsort am nächsten
liegt. Statt dessen steht Ihnen ganz Åland zur Verfügung und Sie können
den Angelgrund wählen, der jeweils gerade am günstigsten ist.
Allgemeine Regeln für das Sportangeln auf Åland
Vermeiden Sie die Zerstörung von Natur und Umwelt.
Erkundigen Sie sich über die geltenden Bestimmungen über
Schonzeiten, Schongebiete und Mindestmaβe. Machen Sie auch ausfindig,
wo besonders empfindliche Naturgebiete liegen und respektieren Sie
diese.
Niemals ohne Genehmigung und gelösten Sportangelschein angeln.
Verwenden Sie die Methoden und Gerätschaften, die dem Fisch die
besten Voraussetzungen zum Überleben bieten, sollte er zurückgesetzt
werden.
Zum Verzehr gefangener Fisch ist sofort zu töten.
Niemals mehr Fische fangen als Sie selbst verbrauchen können.
Betreiben Sie Ihren Sport unter dem Aspekt des Bedarfs und der
Geräte der Berufsfischerei und des traditionellen Angelns für den
Hausbedarf.
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Mindestmaβe:
Lachs 60 cm, Meerforelle 50 cm, Hecht 55 cm, Zander 37 cm, Brachse 42 cm, Maräne 35 cm.