ÅLAND
Allgemeines Nutzungsrecht
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Das Recht auf Gemeinbrauch auf Åland

Im Norden besteht seit undenklichen Zeiten das Recht für jedermann, sich frei im Wald, im Gelände und auf den Gewässern aufzuhalten. Es ist jedoch verboten, angebautes Gebiet und Grundstücke zu betreten. Dieses Grundrecht wird das Recht auf Gemeinbrauch genannt. Es ist ein Privileg und eine einzigartige Möglichkeit, die uns alle auch zur Sorgfalt verpflichtet. Die Grundregel lautet: nicht stören und nicht zerstören. Sie sind also persönlich verantwortlich für das, was Sie in der Natur unternehmen. Für den Eigenbedarf dürfen Sie wilde Blumen und Beeren pflücken sowie Pilze sammeln. Nehmen Sie Rücksicht auf die Natur und die Grundstückbesitzer, denen das Land gehört. Gebrauchen Sie Ihren gesunden Menschenverstand.

Auf Åland weicht das Recht auf Gemeinbrauch etwas von jenem in Schweden und im übrigen Finnland ab. Der Grund für die Einschränkungen ist die Tatsache, dass wir, im Verhältnis zur Gesamtfläche und der Anzahl Einwohner, eine grosse Anzahl Besucher haben. Unser Boden ist besonders empfindlich in Bezug auf Abnutzung. Wir messen den Lebensbedingungen der eigenen Bevölkerung und ihren Existenzmöglichkeiten grosse Bedeutung zu.

Als Besucher auf Åland sollten Sie wissen, dass hier die Schwelle dafür, was als störend empfunden wird, tiefer liegt als anderswo. Was als „geeigneter Abstand“ zur Bebauung allgemein beurteilt wird, ist auf Åland länger.

  • Sie dürfen frei zu Fuss in der Natur unterwegs sein. Wir empfehlen aber, dass Sie auf den Pfaden und Wegen wandern. Es ist verboten, private Gründstücke zu überqueren und private Bootstege zu betreten. Geben Sie Acht auf Zäune, Pflanzen und Saat, damit kein Schaden entsteht. Wenn Sie ein Gattertor passieren, so schliessen sie dieses anschliessend wieder.
  • Zum Schutze von brütenden Seevögeln und anderen wilden Tieren ist es verboten, Hunde frei herumlaufen zu lassen. Aus bereits erwähnten Gründen ist es ebenfalls verboten, auf bestimmten Inselchen während der Brutzeit ans Land zu gehen.
  • Sie dürfen vorübergehend Halt an einem Ort machen. Hingegen erlaubt das Recht auf Gemeinbrauch keine Übernachtung auf fremdem Boden. Übernachtungen im Freien sind nur mit dem Einverständnis des Grundstückbesitzers erlaubt. Wir empfehlen, dass Sie auf  einem Campingplatz, in einem Feriendorf oder im Yachthafen übernachten.
  • Sie dürfen Pilze sammeln und Beeren und Blumen für den Eigenbedarf pflücken. Dies gilt jedoch nicht für Pflanzen, die unter Naturschutz stehen, wie zum Beispiel Orchideen.
  • Offene Feuer dürfen nach åländischem Recht nur mit dem Einverständnis des Grundstückbesitzers gemacht werden. Die felsigen Wälder auf Åland sind äusserst leicht entzündlich, ein Feuer kann die Felsplatten für alle Zeiten zerstören. Es ist von grosser Bedeutung, dass brennende Zigaretten sorgfältig ausgedrückt werden. Allgemein ist Vorsicht angebracht beim Hantieren mit Feuer.
  • Es ist erlaubt, in fremden Gewässern zu schwimmen, zu rudern, zu paddeln und Motorboot zu fahren. Wenn möglich, markierte Seewege benutzen, denn es besteht grosse Gefahr, ausserhalb der Seewege auf Grund zu geraten. Wenn Sie sich ausserhalb der markierten Seewege befinden, d.h. in den Angelgewässern der Ortsansässigen, sollten Sie besonders vorsichtig fahren, damit keine Fischereigeräte beschädigt werden. Achten Sie auf herumschwimmende Vogelhecken. Weichen Sie mit Ihrem Boot aus und fahren Sie langsamer.
  • Das Angeln auf Åland unterliegt der Regelung durch die åländische Regierung. Angler sind verpflichtet, die besonderen Bestimmungen zu befolgen, die im gegenwärtigen Angelscheingebiet gelten. Um Angeln zu dürfen, müssen Sie zuerst einen Angelschein kaufen. Dieser ist gültig für diejenige Angelgewässer, in denen Sie zu angeln beabsichtigen.
  • Motorfahrzeuge sind nur auf dem Strassennetz erlaubt, das Lenken von Motorfahrzeugen im Gelände ist verboten.
  • Das Tauchen mit Sauerstoffgerät benötigt eine besondere Bewilligung. Diese erteilt die Museumsbehörde der åländischen Regierung.
  • Helfen Sie uns, die Natur sauber zu halten! Alles, was Sie für Ihre Ausflüge in der freien Natur mitbringen, sollten Sie wieder mitnehmen und entsorgen. Es ist verboten, Abwasser von den Booten ins Meer zu entsorgen.

 

 

Allgemeine Ratschläge  

Die Natur macht ihre eigene Musik, sei es Vogelgesang, das Säuseln des Windes in den Baumkronen oder das Rauschen der Wellen. Viele Menschen halten sich gerade deswegen in der freien Natur auf, damit sie diese einzigartigen Töne und Klänge geniessen können. Wer selber auf die Töne der Natur achtet, profitiert zusätzlich von seinem Aufenthalt in der freien Natur.

 

Wandern

Eine Wanderung durch die åländische Natur bietet abwechslungsreiche Naturerlebnisse und interessante Beobachtungen in unserer einzigartigen Flora. Vielleicht treffen Sie sogar auf einen Elch, ein Reh oder einen Hasen. Auf Åland gibt es mehrere schöne Wanderwege von unterschiedlicher Länge und Schwierigkeitsgraden. Weitere Informationen über die Wanderwege sind beim  åländischen Tourismusverband erhältlich.

 

Bootstourismus

Um Åland herum gibt es mehrere schöne Yachthäfen, die verschiedene Dienstleistungen anbieten. Diese Dienstleistungen umfassen unter anderem das Entsorgen von Abfall und Entleeren der Latrine. Es ist gesetzlich verboten, Abfallwasser von kleineren Yachten ins Meer zu leeren. Wir empfehlen, in den Yachthäfen zu übernachten. Hingegen ist es erlaubt, in natürlichen Häfen vorübergehend zu ankern oder diese als Nothafen zu benutzen. Die meisten Bootsstege auf Åland sind privat und dürfen nicht benutzt werden.

 

Auto-Tourismus

Das öffentliche åländische Strassennetz umfasst etwa 900 km. Brücken oder Fährschiffe  verbinden alle grössere Strassen. In den Schären ist das Strassennetz ebenfalls gut ausgebaut. Diese Strassendichte ist ein Paradies für Besucher, die mit dem Auto oder mit dem Motorrad unterwegs sind. Hinzu kommt ein Strassennetz bestehend aus privaten Wegen, die von den Grundstückbesitzern angelegt wurden. Diese privaten Wege dürfen mit Sorgfalt befahren werden, es ist jedoch verboten, die Hausauffahrt als Wendeplatz zu benutzen. 

 

Zelt, Wohnwagen, Wohnmobil

Wenn Sie im Zelt übernachten oder mit dem Wohnwagen bzw. Wohnmobil unterwegs sind, bitten wir Sie, auf einem unserer Campingplätze zu übernachten. Auf åländischen Touristenkarten sind öffentliche Campingplätze vermerkt. Sie sind offiziell klassifiziert und bieten verschiedene Dienstleistungen an. Kennzeichnend für alle åländischen Campingplätze ist die Tatsache, dass alle Gebühren pro Person, Zelt, Auto und Wohnwagen für 24 Stunden berechnet werden und nicht gemäss gebrauchtem Platz. Wenn Sie keinen geeigneten  Campingplatz finden sollten, können Sie in irgendeinem Haus um Erlaubnis fragen, um in der Nähe übernachten zu dürfen. Das Zelt aufzuschlagen oder im Wohnmobil oder Wohnwagen ohne Erlaubnis zu übernachten ist verboten.

 

Rad fahren

Auf Åland ist Rad fahren beliebt. Radpauschalen, welche von den Reisebüros angeboten werden, sind äusserst beliebt. Åland ist durchkreuzt von kleinen und grossen Strassen. Wir empfehlen, dass von den Radfahrern die kleineren Strassen benutzt werden, da die Hauptstrassen auf Åland sehr stark befahren sind.

Ålands skärgård, personer vid stranden
In den letzten Jahren ist das Paddeln in den åländischen Schären zu einer beliebten Freizeitbeschäftigung geworden. Die Landschaft ist voll von tiefen Fahrrinnen, Buchten, Meerengen und natürlichen Kanälen. Eine separate Paddelkarte wird vom åländischen Tourismusverband herausgegeben. Auf der Karte finden Sie auch Informationen über Orte mit Dienstleistungsangebote sowie Angaben, wo Sie während Ihres Ausfluges an Land gehen können.

 

Angeln

Spinnangeln ist kein Bestandteil des Rechts auf Gemeinbrauch. Um angeln zu können, müssen Sie zuerst einen Angelschein kaufen, der gültig ist für diejenige Angelgewässer, in denen Sie zu angeln beabsichtigen. Die Angelscheine können von der Angelgesellschaft oder in Jagd- und Angelläden in Mariehamn gekauft werden. Sie müssen hingegen keine besondere Gebühr für den Fischschutz bezahlen. Angler sind verpflichtet, die besonderen Bestimmungen zu befolgen, die im gegenwärtigen Angelscheingebiet gelten.
Während der Zeit vom 15. April bis und mit 15. Juni ist es verboten, mit der Spinnangel oder mit der Schleppangel vom Strand aus zu angeln. Dieses Verbot wurde zum Schutz der brütenden Wasservögel erlassen.
Auf Åland gelten folgende Mindestmasse: Lachs 60 cm, Lachsforelle 50 cm, Hecht, 42 cm, Zander 37 cm, Brachse 42 cm und Felchen 35 cm. Gemessen wird von der Kieferspitze des Fisches bis zum äusseren Ende der Schwanzflosse.
Wenn Sie mehr über geschützte Pflanzen und Naturschutz auf Åland wissen möchten, besuchen Sie bitte die Homepage der åländischen Regierung.

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