Wie in Schweden und Finnland gilt auch in Åland das sogenannte Jedermannsrecht (Allemansrätten), allerdings in leicht abgewandelter Form.
Zu Fuß, mit dem Fahrrad und Kajak können Sie sich frei bewegen, solange Privatgrundstücke, Stege und landwirtschaftliche Nutzflächen nicht betreten werden. Schließen Sie Gatter stets hinter sich.
Zur Übernachtung empfehlen wir Campingplätze, Ferienhausanlagen und Gasthäfen. Sie dürfen ein Lager aufschlagen, um Rast zu machen.
Können Sie den Grundeigentümer nicht um Erlaubnis fragen, ist das Zelten in einzelnen Zelten einen Tag lang erlaubt, solange hierbei der Hausfrieden nicht gebrochen wird. Dies bedeutet, dass der Abstand zu Gebäuden groß genug sein und auf die örtlichen Gegebenheiten ansonsten Rücksicht genommen werden muss.
Beschädigung der Natur, Störungen der Grundeigentümer oder Bewohner und Ruhestörungen durch Lärm sind verboten. Dasselbe gilt bei Übernachtung auf dem Boot.
Bitte hinterlassen Sie keinen Abfall in der Natur, sondern entsorgen Sie diesen an der nächsten Müllsammelstation. Wer in einer unserer Ferienanlagen mit Recyclingstationen wohnt, wird gebeten, seinen Müll zu trennen.
Beeren und Pilze dürfen für den Eigenbedarf gepflückt/gesammelt werden, ausgeschlossen sind Pflanzen, die unter Naturschutz stehen, wie beispielsweise Orchideen.
Angeln gehört nicht zum Jedermannsrecht. Zum Angeln müssen Sie vorab eine Angelkarte für die Gewässer erwerben, in denen Sie angeln möchten. Angelkarten sind in Läden, bei Hüttenwirten und online erhältlich. Zwischen dem 15. April und 15. Juni ist Angeln mit Spinner oder mit Blinker vom Ufer aus verboten. Das Verbot wurde zum Schutz von Seevögeln erlassen.
Ohne Erlaubnis des Grundeigentümers darf auf Grundstücken kein offenes Feuer entzündet werden. Feuer kann Gesteinplateaus für immer vernichten. Im Brandfall die Rettungszentrale 112 verständigen.
Zum Gerätetauchen benötigen Sie eine Genehmigung von der Landschaftsregierung Åland.
Die 53 Naturreservate Ålands sind geschützt, hier ist das Jedermannsrecht teilweise eingeschränkt. In den meisten Gebieten ist Zelten und Blumenpflücken nicht erlaubt. Auf manchen Schären und Inseln, auf denen störanfällige Vögel nisten, ist es den Großteil des Jahres über verboten, an Land zu gehen.
Auf der Homepage des Umweltbüros finden Sie aktuelle Informationen über Naturschutz und die Naturschutzgebiete auf Åland, unter anderem Regeln für die jeweiligen Schutzgebiete und eine Zusammenstellung von Gebieten, an denen man nicht an Land gehen darf.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!